PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht der Nebentätigkeitsverordnung von Hessen
§ 6 Abrechnung
Der Beamte hat nach Ablauf jedes Kalenderjahres dem Dienstvorgesetzten eine Abrechnung über die ihm gewährten Vergütungen für Nebentätigkeiten nach § 2 vorzulegen, wenn die Vergütungen eintausend Deutsche Mark (brutto) im Kalenderjahr übersteigen.