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Der öffentliche Dienst im Überblick
Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber
Mehr als 7,7 Mio. arbeiten bei Öffentlichen Arbeitgebern
Bei öffentlichen Arbeitgebern arbeiten in Deutschland 6.506.675 Beamte und Arbeitnehmer, davon 5.094.580 Mio. im „klassischen“ öffentlichen Dienst, u.a. Bund, Länder, Kommunen) und 1.412.095 Mio. im privatisierten Sektor.
Davon stehen 1.734.720 Mio. in einem Beamtenverhältnis. Rund 3,2 Mio. sind als Tarifkräfte beschäftigt. Hinzu kommen noch 171.395 Berufs- oder Zeitsoldaten. In einer Ausbildung stehen mehr als 275.000 junge Leute, davon
absolvieren mehr als die Hälfte eine Beamtenausbildung (zumeist im mittleren und gehobenen Dienst). In einem Ausbildungsverhältnis nach Berufen des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) stehen 120.000 junge Menschen.
Der öffentliche Dienst braucht mehr Nachwuchskräfte
Die Behörden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Bereichs stellen inzwischen wieder deutlich mehr Berufseinsteiger ein. Da die Schulabgängerzahlen
aber rückläufig sind, fällt es inzwischen auch dem öffentlichen Dienst schwer, ausreichend Nachwuchskräfte zu gewinnen. Daneben besteht die Anforderung, dass der Nachwuchs auch gut geeignet sein muss (beispielsweise fällt es vielen Schulabgängern schwer, die hohen persönlichen Anforderungen für einen Polizeiberuf zu erfüllen). Dennoch stehen bei den Bewerbern „sichere Jobs“ nach wie vor hoch im Kurs. Sie als Berufseinsteiger haben sich im Auswahlverfahren bewährt und eine Einstellungszusage erhalten.
Der Zugang zum öffentlichen Dienst ist im Grundgesetz geregelt. Für eine Einstellungszusage zählen vor allem, die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung. Der im Verfassungsrecht verankerte Leistungsgrundsatz gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer und Beamte.
Der öffentliche Dienst ist gut – braucht aber ein besseres Image
Man kennt sie und jeder lacht darüber, gemeint sind die Beamtenwitze. Dahinter verbergen sich schon gar nicht konkrete Erfahrungen, die Bürgerinnen und Bürger mit dem öffentlichen Dienst machen. Die Öffentlichkeit ist bei der Beurteilung über die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht immer fair. Zeigen sich Kunden beispielsweise bei der Wartezeit am Bankschalter geduldig, „geigt“ man dem Sachbearbeiter im Finanzamt schon mal die Meinung, wenn man fünf Minuten warten muss.
Das Meinungsforschungsinstitut forsa untersucht im Auftrag des dbb beamtenbund und tarifunion seit vielen Jahren, wie die deutsche Bevölkerung über den öffentlichen Dienst denkt. Demnach stuft die Mehrheit der Befragten die Beamten als pflicht- und verantwortungsbewusst, als zuverlässig, kompetent, rechtschaffen und hilfsbereit ein. Etwa die Hälfte hält die Beamten für unbestechlich, jeder Dritte für flexibel.
Das Ansehen einzelner Berufsgruppen
An der Spitze des Berufe-Rankings stehen seit vielen Jahren die Feuerwehrleute, die Ärzte sowie die Kranken- und Altenpfleger, die bei nahezu allen Bürgern ein hohes Ansehen haben und die TOP-10 bei den Berufen anführen. Danach sind die beliebtesten Berufe: Erzieher im Kindergarten/Kita, Polizisten, Richter, Piloten, Hochschulprofessoren, Lehrer und Beschäftigte bei der Müllabfuhr.
Von Beamten wird Verfassungstreue gefordert
Die bei der Einstellung von Beamten zu beachtenden Zugangsvoraussetzungen sind für alle Bereiche der Verwaltung im Wesentlichen einheitlich geregelt. Es müssen neben den allgemeinen Zugangsbedingungen wie Verfassungstreue und persönliche Integrität die Ausbildungsvoraussetzungen für die einzelnen Laufbahnen und Fachrichtungen erfüllt sein.
Stellenausschreibung ist erforderlich
Die Einstellung in den öffentlichen Dienst setzt überdies in der Regel voraus, dass eine Stellenausschreibung erfolgt ist, damit das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern gewährleistet ist. Die geeigneten Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle werden durch Auswahlverfahren ermittelt. Die Auswahlverfahren werden von jeder Dienstbehörde in eigener Verantwortung und Zuständigkeit durchgeführt. Für die Form des Auswahlverfahrens nutzen die Verwaltungsbehörden heute auch Einstellungstests wie sie in der privaten Wirtschaft gang und gäbe sind.
Auch Bürger aus EU-Mitgliedstaaten können eingestellt werden
Auch Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten können im deutschen öffentlichen Dienst eingestellt werden. Allerdings müssen sie die gleichen Bedingungen erfüllen, die auch von deutschen Bewerbern erfordert werden.
Mehr Migranten im öffentlichen Dienst
Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst ist gemessen an ihrem Anteil an den Erwerbstätigen in Deutschland noch gering. Dabei steht die öffentliche Verwaltung vor der Herausforderung, bei der Aufgabenerfüllung möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen in die Entscheidungsprozesse einzubinden und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu nutzen.
Beschäftigte mit Migrationshintergrund können dabei wichtige Brückenbauer zwischen Bürgern und Verwaltung sein. Der öffentliche Dienst stärkt durch die Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten seine interkulturelle Kompetenz. Angesichts des demografischen Wandels und des sinkenden Erwerbspersonenpotentials mit einem absehbaren Fach- und Nachwuchskräftemangel profitieren die Verwaltungen zudem von einer Erweiterung des Kreises geeigneter Bewerberinnen und Bewerber.
Das Ziel, mehr Migranten im öffentlichen Dienst zu beschäftigen, soll erreicht werden, indem
- das Interesse am öffentlichen Dienst bei den Migrantinnen und Migranten gesteigert wird,
- Hemmnisse bei der Auswahl und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund abgebaut
- und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für interkulturelle Vielfalt sensibilisiert werden.
Nationaler Aktionsplan „Integration“ |
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Das Themenfeld „Migranten im öffentlichen Dienst“ wird im Nationalen Aktionsplan „Integration“ erstmals behandelt. Der Bund seiner Verantwortung zur Erhöhung des Anteils von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst. |
Mehr Informationen unter www.wir-sind-bund.de.
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BS 20240420 / 20230207 / 20200720