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Herzlich Willkommen
beim Internetportal für Beschäftigte im Land Hessen!
Hier informieren wir Sie über beamten- und tarifrechtliche Informationen des Landes Hessen, beispielsweise Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Nebentätigkeitsrecht und Tarifrecht Hessen. Neben Gesetzen, Rechts-verordnungen und Verwaltungsvorschriften finden Sie auch die aktuellen Besoldungstabellen und Entgelttabellen der Arbeitnehmer und Auszubildende.
Für das Jahr 2025 gibt es in Hessen hauptsächlich Anpassungen bei den Besoldungstabellen (z.B. zum 1.12.2025) und den Höchstsätzen für Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Podologie). Die Bemessungssätze der Beihilfe liegen in Hessen bei
- 50 Prozent für Aktive,
- 60 Prozent für Versorgungsempfänger
Familienbezogene Zuschläge bleiben stabil. Neue große strukturelle Änderungen sind nicht ersichtlich, nur Vorgriffs-regelungen für Heilmittel und Gehaltsanpassungen, die sich indirekt auswirken.
Wichtige Anpassungen 2025
Besoldung & Versorgung
Eine neue Besoldungstabelle tritt zum 1.12.2025 in Kraft (mit einer allgemeinen Erhöhung, die auch die Bemessungs-grundlage für die Beihilfe beeinflusst).
Heilmittel
Höchstbeträge für bestimmte Heilmittel (Ergotherapie, Podologie, Ernährungstherapie) wurden rückwirkend zum August und September 2025 angehoben. Podologie wurde ab Oktober 2025 um neue Leistungen (Nagelspangenbehandlung) erweitert.
Grundprinzipien der Beihilfe Hessen (bleiben 2025 bestehen)
Bemessungssätze:
- Aktive Beamte erhalten 50 Prozent Beihilfe
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 60 Prozent, mit Zuschlägen von 5 Prozent für Ehepartner und jedes Kind (max. 80 Prozent insgesamt).
Freibeträge & Eigenbehalte
Es gibt weiterhin Eigenbehalte und Höchstgrenzen für bestimmte Leistungen, die individuell zu beachten sind.
Familienangehörige
Ehepartner (mind. 50 Prozent Beihilfe) und Kinder sind beihilfeberechtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehr Informationen finden Sie hier
- Offizielle Mitteilungen des Landes Hessen (z.B. Regierungspräsidium Kassel).
- Webseiten von verdi., GEW und GdP.
- Fachliche Websites zu Beihilfe (u.a. www.beihilferecht.de, www.beihilfe-online.de) und Beamtenversorgung (z.B. www.beamtenversorgungsrecht.de, www.die-beamtenversorgung.de).
ACHTUNG
Beachten Sie die spezifischen Merkblätter zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie Hinweise zu den Anlagen der BBhV, u.a. Anlage 9 für Heilmittel.
Daneben geben wir Erläuterungen zu anderen Gebieten des Beamtenrechts, z.B. Anwaltsverzeichnis, Klinikverzeichnis.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
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Mehr Informationen zur Besoldung und zum Besoldungsrecht in den Ländern |
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| www.besoldung-baden-wuerttemberg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-bayern.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-berlin.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-brandenburg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-bremen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-hamburg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-niedersachsen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-nordrhein-westfalen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-rheinland-pfalz.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-saarland.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-sachsen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-sachsen-anhalt.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-schleswig-holstein.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-thueringen.de | >>>zur Website |
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Red 20240513 / UT 20210802.