Sonderzahlungen für Beamte, Beamtenanwärter und Ruhestandsbeamte des Landes Hessen

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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen

Für Beamtinnen und Beamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.

Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen.

Die weit überwiegende Zahl der Länder hat den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.

Welche Sonderzahlungen das Land Hessen noch zahlt, finden Sie hier in der Übersicht:

 

Bereich

Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern

Hessen

Beamte, Anwärter: 5 % eines Monatsbezugs (mtl. Auszahlung)
Versorgungsempfänger: 2,66 % eines Monatsbezugs (mtl. Auszahlung)
Urlaubsgeld bis A 8: 166,17 Euro im Juli
Sonderbetrag von 2,13 Euro mtl. pro Kind

 


Red 20220101 /  UT RUS 2021 20210322 


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