Hessisches Sonderzahlungsgesetz: § 10 Besoldungsdurchschnitt an Hochschulen

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§ 10 Besoldungsdurchschnitt an Hochschulen   

Veränderungen beim Besoldungsdurchschnitt nach § 34 des Bundesbesoldungsgesetzes aufgrund dieses Gesetzes sind zu berücksichtigen.


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