Hessisches Sonderzahlungsgesetz: § 9 Jährliche Sonderzahlung für das Jahr 2003

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Hessen geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen

 


Zur Übersicht des Hessischen Sonderzahlungsgesetzes 

§ 9 Jährliche Sonderzahlung für das Jahr 2003   

Die Berechtigten nach § 1 Abs. 1 erhalten für das Jahr 2003 eine jährliche Sonderzahlung, auf die das Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung in der bis zum 15. September 2003 geltenden Fassung und das Hessische Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung vom 23. Dezember 1976 (GVBl. I S. 547, 556) in der bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Fassung entsprechend Anwendung finden. An die Stelle des Bemessungsfaktors nach § 13 des in Satz 1 genannten Bundesgesetzes tritt für die Sonderzahlung an Berechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 und 6 ein Bemessungsfaktor von 50 vom Hundert, im Übrigen von 60 vom Hundert. Dabei sind die Bezügeanpassungen aufgrund des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2003/2004 nicht zugrunde zu legen.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Hessen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Hessen.Die Mainmetropole Frankfurt mit seinen Wolkenkratzern, Wiesbaden die Modestadt, Schlösser und Burgen, der Bergpark Wilhelmshöhe, der Hessenpark, der Taunus und das Felsenmeer. Es gibt Tropfsteinhöhlen und den Nationalpark Kellerwald-Edersee. Aber auch der Kurpark Bad Homburg ist sehenswert. Nicht zu vergessen Grube Messel. 


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-hessen.de © 2024