Hessisches Besoldungsgesetz - Übersicht -

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Für Beamtinnen und Beamte in Hessen gelten eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zur 
Beamtenbesoldung sind im Landesbesoldungsgesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Hessischen Besoldungsetzes (Stand: 30.1.2006) finden Sie hier:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Hessische Besoldungsordnungen

§ 2a Besoldung der Professorinnen und Professoren sowie des hauptberuflichen Leitungspersonals an Hochschulen

§ 2b Bestimmung des Besoldungsdurchschnitts

§ 3 Festlegung besonderer Eingangsämter

§ 4 Ortszuschlag für Beamte in Gemeinschaftsunterkunft

§ 5 Aufwandsentschädigungen

§ 6 Sonstige Zuwendungen

§ 7 Anrechnung von Sachbezügen

§ 7a Ausgleichszulagen für hauptamtliche Leiter von Hochschulen

§ 7b Einrichtungen mit eigenen wissenschaftlichen Forschungsbereichen im Sinne der Vorbemerkung Nr. 2 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B

§ 8 Sonstige Regelungen

§ 8a Zuständigkeitsregelung

§ 9 Aufhebung des bisherigen Rechts

§ 10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

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