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Hessisches Personalvertretungsgesetz des Landes Hessen
Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Hessen gelten für die Personalvertretung eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zum Personalvertretungsrechts sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier:
§ 2 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 11 Wählbarkeit in besonderem Fall
§ 12 Bildung von Personalräten, Zahl der Personalratsmitglieder
§ 13 Sitzverteilung auf die Geschlechter und die Gruppen
§ 14 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 17 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
§ 18 Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 19 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
§ 21 Schutz der Wahl, Kostenregelung
§ 24 Neuwahl vor Ende der Amtszeit
§ 26 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 29 Wahl von Vorsitzenden und Stellvertretern
§ 32 Durchführung der Sitzungen
§ 33 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften
§ 34 Beschlußfassung, Beschlußfähigkeit
§ 35 Gemeinsame Beschlüsse, Gruppenbeschlüsse
§ 36 Aussetzung von Beschlüssen
§ 37 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung und des Vertrauensmanns der Zivildienstleistenden
§ 38 Verhandlungsniederschrift
§ 44 Zusammensetzung und Leitung
§ 45 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlungen
§ 48 Teilnahmerecht von Gewerkschaftsbeauftragten
§ 49 Teilnahme des Dienststellenleiters
§ 50 Bezirkspersonalräte, Hauptpersonalräte
§ 51 Amtszeit und Geschäftsführung der Stufenvertretungen
§ 53 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des Gesamtpersonalrats
§ 54 Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 55 Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 56 Geschäftsführung und Schutz
§ 57 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 58 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen, Gesamtjugend- und -auszubildendenvertretung
§ 59 Vertreter nichtständig Beschäftigter
§ 60 Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalrat
§ 61 Gleichbehandlungsgrundsatz
§ 62 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
§ 64 Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
§ 67 Anwendung von Dienstunfallregelungen
§ 69 Verfahren bei Mitbestimmung
§ 70 Verfahren bei Nichteinigung, Stufenverfahren
§ 73a Konkurrenz von Beteiligungstatbeständen
§ 74 Fälle der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 75 Information über soziale Zuwendungen, Ersatzansprüche gegen Beschäftigte
§ 77 Fälle der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten
§ 78 Fälle der Mitwirkung in Personalangelegenheiten
§ 79 Ausnahmen von der Beteiligung
§ 80 Richter und Staatsanwälte
§ 81 Gegenstände der Beteiligung in Organisationsangelegenheiten
§ 81a Personalvermittlungsstelle
§ 82 Vertreter der Beschäftigten in Verwaltungsräten
§ 83 Verfahren und Zuständigkeit
§ 84 Geltung für Sonderbereiche der Verwaltung
§ 86 Personalräte bei kommunalen Berufsfeuerwehren und Polizeidienststellen
§ 90 Landesbetrieb Hessen-Forst
§ 91 Personalräte der Lehrer; Gesamtpersonalrat an Schulämtern
§ 92 Stufenvertretungen der Lehrer, Privatschulen
§ 93 Personalratssitzungen und Personalversammlungen
§ 96 Mitwirkung der Lehrerkollegien
§ 97 Juniorprofessoren, Hochschuldozenten, wissenschaftliche Mitglieder
§ 98 Beschäftigte des Universitätsklinikums
§ 99 Technische Betriebseinheiten
§ 100 Ausnahmen von der Beteiligung
§ 101 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung; Städelschule
§ 102 Verwaltungsfachhochschulen
§ 104 Künstlerisch Beschäftigte
§ 105 Ausnahmen von der Beteiligung
§ 106 Beschäftigte, Zuständigkeiten, Dienststellen
§ 107 Interessenvertretung der Rechtsreferendare
§ 108 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 109 Hauptpersonalrat Justizvollzug
§ 110 Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
§ 111 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 113 Vorrang des Personalvertretungsgesetzes; Dienstvereinbarungen
§ 114 Außerkrafttreten von Dienstvereinbarungen
§ 117 Verweisungen auf Rechte von Betriebsräten
§ 118 Aufhebung entgegenstehender Vorschriften
§ 120 Fortführung von Verfahren
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