Hessen: DGB fordert unverzügliche Übertragung des Tarifergebnisses auf die hessischen Beamten

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DGB fordert unverzügliche Übertragung des Tarifergebnisses auf die hessischen Beamten

Nachdem sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit dem Land Hessen am vergangenen Freitag auf einen Tarifabschluss für die Landesbeschäftigten geeinigt hatten, hat der DGB Hessen-Thüringen die Landesregierung aufgefordert, das Tarifergebnis sehr schnell auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes Hessen und der Kommunen zu übertragen.

Ein entsprechendes Schreiben ging Innenminister Roman Poseck zu:

„Die Beamten, egal ob aktiv oder im Ruhestand, mussten genau wie die Tarifbeschäftigten in den beiden vergangenen Jahren einen empfindlichen Realeinkommensverlust verkraften. Das schnell abzumildern, hat jetzt Priorität. Deswegen muss der ‘Tarifvertrag über Sonderzahlungen zum Ausgleich gestiegener Verbraucherpreise‘ unverzüglich zeit- und inhaltsgleich auf die Beamt*innen übertragen werden“, betont Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen.

Tariflich vereinbart wurden drei steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 1000 Euro bei Vollzeit. Die erste Sonderzahlung soll möglichst schnell, aber spätestens im Mai, ausgezahlt werden. Die Auszubildenden und
Praktikanten erhalten je 500 Euro. „Wichtig ist uns auch, dass Tarifbeschäftigte und Beamte zeitgleich die erste Inflationsausgleichszahlung erhalten, das muss der Innenminister sicherstellen.“

Hintergrund:
Während Tarifbeschäftigte nach zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträgen bezahlt werden, ist die Besoldung der Beamten im Hessischen Besoldungsgesetz geregelt. Die Übertragung der Tarifergebnisses bedarf daher einer Gesetzesänderung, die das Innenministerium auf den Weg bringen muss. Neben den Landesbeamten werden auch die Beamten der hessischen Kommunen nach dem Hessischen Besoldungsgesetz besoldet, insgesamt  ca. 118.000 Personen. Auch die Pension der ca. 98.000 Versorgungsempfänger in Hessen richtet sich nach der Besoldung.

 

Pressemeldung des DGB Hessen vom 20. März 2024


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Red 20240320

 

 

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